The China Atlas

China visumfrei: die Regeln für Deutschland, Österreich, Schweiz

Wer ohne Visum nach China einreisen darf, wie die 30 Tage gezählt werden, was an der Grenze verlangt wird, und was am 1. Januar 2027 gilt. Mit den amtlichen Erlassen zu jeder Angabe.

Abflughalle von Terminal 1 des Flughafens Shanghai Pudong mit Reisenden unter dem geschwungenen Dach
Terminal 1 in Shanghai Pudong. Wer aus dem DACH-Raum kommt, passiert die Kontrolle derzeit ohne Visum.Shanghai Pudong International Airport, Terminal 1, 2024-06-28. Foto: Wyanhache, CC BY-SA 4.0

Wer einen deutschen, österreichischen, Schweizer oder liechtensteinischen Pass hat, kommt derzeit ohne Visum nach China. Die Regelung ist befristet, sie läuft am 31. Dezember 2026 um 24:00 Uhr aus, und sie ist an Bedingungen geknüpft, die in vielen Ratgebern falsch wiedergegeben werden. Bei der Passgültigkeit und der Arrival Card steht am häufigsten etwas Falsches.

Dieser Text gibt zu jeder Angabe den amtlichen Erlass an, auf dem sie beruht, mit Datum.

Wer ohne Visum einreisen darf

Die einseitige Visumbefreiung gilt derzeit für 50 Länder. Die Botschaft der Volksrepublik China in Berlin führt sie in ihrer FAQ zur einseitigen Visumbefreiung vollständig auf; der Stand dieser Liste ist der 5. März 2026. Für den deutschsprachigen Raum ist das Ergebnis eindeutig: alle vier Länder sind erfasst.

RegionLänderDarunter
Europa35Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Vereinigtes Königreich, Russland, Schweden
Asien7Japan, Südkorea, Brunei, Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Bahrain
Amerika6Kanada, Brasilien, Argentinien, Chile, Peru, Uruguay
Ozeanien2Australien, Neuseeland

Nicht auf der Liste stehen unter anderem die Vereinigten Staaten, Indien und die Türkei. Deren Staatsangehörige brauchen weiterhin ein Visum, auch mit Wohnsitz im DACH-Raum.

Vorausgesetzt wird ein gewöhnlicher Reisepass. Wer mit einem Dienst- oder Diplomatenpass reist, fällt unter andere Regeln, und wer nur einen Reiseausweis, einen vorläufigen oder einen Notpass besitzt, ist von der Visumbefreiung ausdrücklich ausgenommen.

Deutschland

Deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass reisen ohne Visum ein und dürfen sich je Einreise bis zu 30 Tage aufhalten. Die Botschaft in Berlin hat die Verlängerung am 3. November 2025 bekanntgegeben. Sie schreibt „bis zu 24:00 Uhr am 31. Dezember 2026". Diese Genauigkeit wird selten zitiert.

Österreich

Für österreichische Staatsangehörige gilt dasselbe. Österreich steht in der Länderliste der Botschaft unter den 35 europäischen Staaten, und es gelten dieselben 30 Tage, dieselben Reisezwecke und dieselbe Befristung. Ein eigenes Verfahren, eine Voranmeldung oder eine Registrierung bei einer österreichischen Stelle gibt es nicht.

Schweiz und Liechtenstein

Die Schweiz und Liechtenstein stehen beide in derselben Liste, obwohl keines der beiden Länder der Europäischen Union angehört. Die Visumbefreiung knüpft an die Staatsangehörigkeit an, nicht an die EU-Mitgliedschaft.

Ein Unterschied betrifft allerdings nur Liechtenstein, und er wird weiter unten wichtig: Liechtenstein ist bei der 30-Tage-Befreiung dabei, beim visumfreien Transit über 240 Stunden jedoch nicht. Wer einen liechtensteinischen Pass hat, verliert also mit dem Auslaufen der Befreiung mehr als ein Schweizer oder ein Deutscher.

Wohnsitz im DACH-Raum, aber ein anderer Pass

Die Befreiung folgt dem Pass, nicht dem Wohnort. Wer in Berlin, Wien oder Zürich lebt, aber einen türkischen, indischen, iranischen, ukrainischen oder serbischen Pass besitzt, fällt nicht darunter und braucht weiterhin ein Visum. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, eine Aufenthaltskarte oder ein langjähriger Wohnsitz ändern daran nichts. Maßgeblich ist allein die Staatsangehörigkeit.

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten kommt es darauf an, mit welchem Pass eingereist wird. Wer neben einem nicht erfassten Pass auch einen deutschen, österreichischen oder Schweizer besitzt, reist mit diesem ein und muss ihn bei der Ausreise wieder vorlegen, weil der Einreisestempel darin steht.

Umgekehrt gilt die Befreiung für einen Deutschen unabhängig davon, wo er lebt: Die Botschaft stellt ausdrücklich klar, dass die Abreise aus jedem beliebigen Drittland erfolgen darf. Wer in Bangkok oder Dubai lebt oder von dort weiterreist, ist genauso erfasst wie jemand, der in Frankfurt startet.

Anzeigetafel und Abfertigungsschalter in der Abflughalle von Terminal 2 in Shanghai Pudong
Abflughalle in Terminal 2. Der 30-Tage-Zähler endet mit der Ausreise, nicht mit dem Rückflugdatum auf dem Ticket.Shanghai Pudong International Airport, Terminal 2, 2023-07-20. Foto: Windmemories, CC BY-SA 4.0

Die 30 Tage, genau gezählt

Wann der Zähler beginnt und wann er endet

Die Aufenthaltsdauer wird ab dem Tag nach der Einreise gerechnet und umfasst dann 30 Kalendertage. Der Ankunftstag zählt nicht mit. Das steht so in der FAQ der Botschaft und verschiebt die Abreise gegenüber der naheliegenden Rechnung um einen Tag, und zwar zugunsten des Reisenden.

Gezählt werden Kalendertage, nicht Werktage, und die Uhrzeit der Ankunft spielt keine Rolle.

Mehrfache Einreisen ohne Obergrenze

Man darf die Visumbefreiung mehrfach nutzen. Nach dem heutigen Stand gibt es weder eine Obergrenze für die Zahl der Einreisen noch für die Summe der Aufenthaltstage, und es ist kein Mindestabstand zwischen zwei Einreisen vorgeschrieben. Jede Einreise eröffnet einen neuen 30-Tage-Zeitraum.

Die Botschaft verbindet diese Auskunft mit einer Einschränkung: Wer die Befreiung nutzt, darf keinen Tätigkeiten nachgehen, die dem angegebenen Einreisezweck widersprechen. Wer mehrfach kurz hintereinander einreist, sollte also damit rechnen, dass nach dem Zweck gefragt wird.

Wenn die 30 Tage nicht reichen

Wer von vornherein länger bleiben will, beantragt vor der Abreise ein Visum, das dem Reisezweck entspricht. Wer bereits im Land ist und aus einem triftigen Grund länger bleiben muss, beantragt bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizei ein Aufenthaltsdokument.

Wer einfach bleibt, fällt unter Artikel 78 des Ein- und Ausreisegesetzes: Verwarnung, in schweren Fällen 500 Yuan pro Tag, gedeckelt bei 10 000 Yuan, oder Gewahrsam von fünf bis fünfzehn Tagen.

Für Reisende mit Kindern enthält derselbe Artikel eine eigene Bestimmung: Halten sich Minderjährige unter 16 Jahren unerlaubt im Land auf, weil die Aufsichtspflichtigen ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, können diese verwarnt und mit bis zu 1 000 Yuan belegt werden. Die Frist läuft für jedes Familienmitglied einzeln, auch wenn alle am selben Tag eingereist sind.

Automatische Kontrollschleusen der chinesischen Grenzkontrolle mit der Aufschrift China Immigration Inspection
Die automatischen Schleusen der Grenzkontrolle. Hier wird geprüft, ob der Reisezweck unter die Befreiung fällt.Flughafen Peking-Daxing, 2019-10-23. Foto: N509FZ, CC BY-SA 4.0

Was bei der Einreise verlangt wird

Reisepass: welche Gültigkeit wirklich verlangt wird

Hier steht in sehr vielen Ratgebern dasselbe, und es ist falsch. Verlangt wird nicht eine Restgültigkeit von sechs Monaten. Die FAQ der Botschaft formuliert es anders: der gewöhnliche Reisepass muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Das ist eine deutlich mildere Anforderung. Wer sie mit der Sechsmonatsregel verwechselt, verschiebt im Zweifel eine Reise, die möglich gewesen wäre. Umgekehrt gilt: Fluggesellschaften haben eigene Beförderungsbedingungen, die strenger sein können als die Einreiseregel.

Nachweise zum Reisezweck

Einladungsschreiben, Flugtickets und Hotelbuchungen sind empfohlen, nicht vorgeschrieben. Die Botschaft rät dazu, Unterlagen mitzuführen, die zum angegebenen Einreisezweck passen. Als Voraussetzung gelten sie nicht.

Die Einreise erfolgt über alle für Ausländer geöffneten Grenzübergänge, zu Wasser, zu Land und in der Luft. Die Visumbefreiung ist nicht auf Flughäfen beschränkt, was bei der Einreise aus Hongkong, Macau oder über eine Landgrenze den Unterschied macht.

Die Arrival Card: online, kostenlos, freiwillig

Seit dem 20. November 2025 kann die Einreisekarte online ausgefüllt werden. Die amtliche Mitteilung beschreibt drei Wege: vorab im Internet über das Portal der Einwanderungsbehörde, vor Ort durch Scannen des QR-Codes oder an einem Selbstbedienungsterminal. Oder weiterhin auf Papier.

Die Vorab-Eingabe ist also eine Erleichterung, keine Pflicht. Wer ohne ausgefüllte Karte ankommt, wird nicht abgewiesen. Empfohlen wird sie dennoch: Sie erzeugt einen QR-Code, der an der Kontrolle nur noch gescannt wird. Wer sie erst vor Ort über den QR-Code ausfüllen will, braucht dafür eine Datenverbindung, und welche in China ohne Umweg funktioniert, steht unter eSIM für China.

Von der Arrival Card ausgenommen sind genau sieben Gruppen:

  1. Inhaber einer Daueraufenthaltskarte der Volksrepublik China;
  2. Nicht-chinesische Staatsangehörige mit Reiseerlaubnis für Einwohner von Hongkong und Macau;
  3. Inhaber eines Gruppenvisums sowie Gruppen mit Visumbefreiung;
  4. Personen im Direkttransit binnen 24 Stunden, die den abgegrenzten Bereich nicht verlassen;
  5. Personen, die mit einem Kreuzfahrtschiff ein- und mit demselben wieder ausreisen;
  6. Personen, die den e-Channel benutzen;
  7. Ausländisches Personal von Verkehrsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr.

Die amtliche Adresse lautet s.nia.gov.cn/ArrivalCardFillingPC/, die Auskunft der Einwanderungsbehörde ist unter +86-10-12367 erreichbar.

Gefälschte Websites, die dafür Geld verlangen

Die Einwanderungsbehörde hat am 5. Dezember 2025 eine eigene Warnung veröffentlicht: Im Ausland betriebene Websites geben sich als amtliche Plattform aus und kassieren Gebühren für das Ausfüllen der Arrival Card.

Die Karte ist kostenlos. Jede Seite, die dafür Geld verlangt, ist nicht die amtliche Stelle. Vor der Abreise verlieren Reisende hier am ehesten Geld, und in fast allen deutschsprachigen Ratgebern fehlt der Hinweis.

Was die Grenzkontrolle prüft

Die Grenzbehörden prüfen, ob der Einreisezweck zu den befreiten Zwecken gehört. Passt er nicht, oder liegt ein anderer gesetzlicher Einreiseverweigerungsgrund vor, wird die Einreise verweigert. Für Minderjährige gelten dieselben Bedingungen wie für Erwachsene; ein eigener Pass ist erforderlich.

Die Anmeldepflicht binnen 24 Stunden

Diese Pflicht hat mit dem Visum nichts zu tun und gilt unabhängig davon. Sie steht in Artikel 39 des Ein- und Ausreisegesetzes.

Im Hotel

Wer im Hotel übernachtet, muss nichts tun. Das Hotel nimmt die Anmeldung vor und übermittelt die Daten an die örtliche Polizeibehörde. Deshalb wird der Pass beim Einchecken eingescannt.

Versäumt das Hotel die Meldung, trifft die Sanktion das Hotel und nicht den Gast: Das Gesetz sieht dafür eine Verwarnung vor, in schweren Fällen eine Geldbuße zwischen 1 000 und 5 000 Yuan. Praktisch heißt das: Wer im Hotel wohnt, hat mit der Anmeldepflicht nichts zu tun, und das gilt auch dann, wenn er mehrfach innerhalb Chinas umzieht. Jedes Hotel meldet neu.

Privatunterkunft und Ferienwohnung

Wer nicht im Hotel wohnt, also bei Freunden, in einer angemieteten Wohnung oder in einer Ferienunterkunft, muss sich binnen 24 Stunden nach der Ankunft bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizei anmelden. Die Pflicht trifft den Gast oder die Person, die ihn beherbergt.

Danach werde ich am häufigsten gefragt, und übersehen wird es trotzdem ständig. Es trifft gerade diejenigen, die bewusst nicht im Hotel wohnen wollen.

Mitzubringen sind der Reisepass mit dem Einreisestempel und eine Angabe zur Adresse; wer beherbergt, sollte einen Nachweis über die Wohnung dabeihaben. Zuständig ist die Dienststelle am Ort der Unterkunft, nicht die am Ankunftsflughafen. Wer innerhalb Chinas in eine andere Stadt weiterzieht und dort wieder privat wohnt, meldet sich dort erneut an.

Welche Reisezwecke gedeckt sind

Gedeckt: Geschäft, Tourismus, Besuch, Austausch, Transit

Die Befreiung gilt für Geschäftsreisen, Tourismus, Besuche bei Familie und Freunden, Austausch- und Besuchsreisen sowie den Transit. Ob man einzeln reist oder in einer Reisegruppe, macht keinen Unterschied.

Ausdrücklich gedeckt: Sport, Kongresse, Messen, Studienreisen

Die Botschaft nennt darüber hinaus ausdrücklich Sportwettkämpfe, Konferenzen und Messen sowie Studienreisen einschließlich Sommer- und Wintercamps, sofern der Aufenthalt 30 Tage nicht überschreitet und ein gültiger gewöhnlicher Reisepass vorliegt.

Diese Klarstellung ist praktisch wertvoll, weil solche Reisen sich weder eindeutig als Tourismus noch als Geschäftsreise einordnen lassen und deshalb oft vorsorglich mit einem Visum unternommen werden.

Nicht gedeckt: Arbeit, Studium, journalistische Arbeit

Wer zum Arbeiten, zum Studieren oder zur journalistischen Berichterstattung einreist, fällt nicht unter die Befreiung und braucht ein Visum, das dem Zweck entspricht.

Die Botschaft in Berlin ist am 16. Februar 2026 konkreter geworden und hat die Fälle aufgelistet, in denen die Einreise ohne Visum regelmäßig verweigert wird:

  1. Kung Fu lernen, etwa Meihuaquan oder Tai Chi
  2. Teilnahme an Sprach- und Kulturkursen
  3. Künstlerische Auftritte mit kommerziellem Charakter
  4. Aufzeichnung von TV- oder Online-Shows, sportliche Wettkämpfe ausgenommen
  5. Dreharbeiten für Filme, Serien, Dokumentationen und Werbung
  6. Interviews, Berichterstattung, Dreharbeiten für Nachrichten
  7. Ein Praktikum
  8. Kurzfristige Arbeitsaufträge, etwa Lehr- oder Modeltätigkeiten

Die ersten beiden Punkte überraschen am meisten: Ein Sprachkurs oder ein Trainingsaufenthalt in einer Kampfkunstschule liest sich für die meisten wie Urlaub, fällt aber nicht darunter. Die Botschaft bezeichnet die Liste ausdrücklich als Orientierung und nicht als abschließend.

Der Graubereich, den die Regelung nicht ausdrücklich behandelt, ist die Fernarbeit für einen Arbeitgeber außerhalb Chinas während eines touristischen Aufenthalts. Wer darauf angewiesen ist, sollte sich nicht auf eine Auslegung verlassen, die nirgends schriftlich bestätigt ist.

Zwischenstopp: der visumfreie Transit

Der Transit ist eine eigene Regelung mit eigenen Bedingungen. Die Einwanderungsbehörde hat sie am 20. August 2026 in einer Übersicht zusammengefasst.

24-Stunden-Transit240-Stunden-Transit
Weralle Staatsangehörigkeiten57 Länder, darunter DE, AT, CH (nicht LI)
Woalle geöffneten Grenzübergänge65 ausgewiesene Übergänge in 24 Provinzen
Wie lange24 Stunden10 Tage
Bewegungsfreiheitnur der abgegrenzte Bereich des Übergangsdie zugelassenen Gebiete
Ticketbestätigtes Anschlussticket in ein Drittlandbestätigtes Anschlussticket in ein Drittland

24 Stunden ohne Verlassen des Flughafenbereichs

Der 24-Stunden-Transit gilt an allen geöffneten Grenzübergängen und für Angehörige aller Staaten. Voraussetzung sind gültige Reisedokumente und ein bestätigtes Anschlussticket in ein Drittland; der abgegrenzte Bereich des Grenzübergangs darf nicht verlassen werden. Wer ihn verlassen will, braucht eine vorläufige Einreisegenehmigung der Grenzkontrolle.

240 Stunden: 57 Länder, 65 Grenzübergänge

Der 240-Stunden-Transit, also zehn Tage, gilt für Angehörige von 57 Ländern, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die Einreise ist über 65 ausgewiesene Grenzübergänge in 24 Provinzen möglich, der Aufenthalt ist auf die zugelassenen Gebiete beschränkt.

Viele Ratgeber nennen hier noch 55 Länder und 60 Übergänge. Das war der Stand von Juni 2025.

Warum der Transit kein Ersatz für die Visumbefreiung ist

Dieser Punkt wird nach dem 31. Dezember 2026 zur Falle. Der Transit setzt ein bestätigtes Anschlussticket in ein Drittland voraus. Eine gewöhnliche Hin- und Rückreise von Frankfurt, Wien oder Zürich nach China und zurück erfüllt diese Bedingung nicht.

Der Transit ist also kein Auffangnetz für den Fall, dass die Visumbefreiung ausläuft. Er ist etwas anderes. Und für Liechtenstein steht er ohnehin nicht zur Verfügung.

Nächtliche Ansicht des Victoria Harbour mit den beleuchteten Hochhäusern von Hong Kong Island und Kowloon
Victoria Harbour vom Peak aus. Hong Kong hat eine eigene Einreisekontrolle und gewährt 90 Tage.Victoria Peak, Hong Kong, 2019-06-11. Foto: Benh LIEU SONG, CC BY-SA 4.0

Hongkong und Macau zählen getrennt

Beide Sonderverwaltungsregionen haben eine eigene Einreisekontrolle. Die Visumbefreiung für das chinesische Festland gilt dort nicht, und umgekehrt.

Hongkong: eigene Einreise, 90 Tage

Das Immigration Department von Hongkong führt Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein übereinstimmend mit 90 Tagen visumfreiem Aufenthalt. Das ist eine eigene Regelung Hongkongs, unabhängig von der Befreiung für das Festland und nicht an deren Befristung gebunden.

Macau: eigene Regeln

Macau setzt seine Einreisebedingungen eigenständig fest, und zwar unabhängig sowohl vom Festland als auch von Hongkong. Zuständig ist der Migrationsdienst der Polizei von Macau, dessen Angaben für die jeweils geltende Aufenthaltsdauer maßgeblich sind. Zahlen aus Reiseführern und Vergleichsportalen sind es nicht.

Für die Reiseplanung zählt vor allem die Struktur: Ein Abstecher von Zhuhai nach Macau ist eine Ausreise aus dem Festland, die Rückfahrt eine erneute Einreise. Wer an einem Tag von Hongkong über Macau nach Zhuhai fährt, überquert zwei Grenzen und passiert drei Einreisekontrollen.

Die Rückkehr aufs Festland

Wer von Hongkong oder Macau auf das Festland zurückreist, reist erneut ein. Da die Visumbefreiung mehrfach genutzt werden darf und weder die Zahl der Einreisen noch die Summe der Tage begrenzt ist, beginnt damit ein neuer 30-Tage-Zeitraum, gerechnet ab dem Tag nach der Wiedereinreise.

Was am 1. Januar 2027 gilt

Was heute gilt, und bis wann genau

Die Befreiung für Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein läuft am 31. Dezember 2026 um 24:00 Uhr aus. Für den Zeitraum danach ist zum heutigen Tag nichts bekanntgegeben worden.

Die Befristung ist im Übrigen nicht für alle Länder dieselbe, was selten erwähnt wird: für Brunei gilt die Befreiung ohne Endtermin, für die übrigen Staaten bis zum 31. Dezember 2026.

Die Chronologie, mit dem Erlass zu jeder Änderung

DatumWas entschieden wurde
24. November 2023Deutsche Staatsangehörige dürfen ab dem 1. Dezember 2023 für 15 Tage visumfrei einreisen, zunächst für ein Jahr
späterDie Aufenthaltsdauer steigt auf 30 Tage, der Kreis der Länder wächst
3. November 2025Verlängerung bis zum 31. Dezember 2026, 24:00 Uhr
10. November 2025Schweden kommt hinzu
20. November 2025Die Arrival Card kann online ausgefüllt werden
Februar 2026Kanada und das Vereinigte Königreich kommen hinzu, die Liste steht seither bei 50 Ländern
20. Mai 2026Russland wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert
20. August 2026Die Transitregelung wird auf 57 Länder und 65 Grenzübergänge aktualisiert

Die älteste Zeile dieser Tabelle steht bis heute unverändert im Netz. Die Mitteilung der deutschen Auslandsvertretungen von 2023 nennt weiterhin 15 Tage. Wer sie findet und für aktuell hält, plant mit der Hälfte der Zeit, die ihm zusteht.

Der einzige Präzedenzfall dieses Jahres

Für Russland galt die Befreiung zunächst vom 15. September 2025 bis zum 14. September 2026. Das ist eine ähnlich knappe Befristung wie die, die den DACH-Raum zum Jahresende trifft.

Am 20. Mai 2026, also knapp vier Monate vor Ablauf, hat das chinesische Außenministerium die Verlängerung bekanntgegeben, und zwar gleich bis zum 31. Dezember 2027.

Daraus lässt sich nichts über die Entscheidung zum DACH-Raum ableiten, und es soll hier auch nichts abgeleitet werden. Festhalten lässt sich zweierlei: Entscheidungen dieser Art werden einige Monate vor Ablauf getroffen, und der Zeithorizont 31. Dezember 2027 ist bereits in Gebrauch. Wer eine Reise für das Frühjahr 2027 plant, hat also gute Aussichten, rechtzeitig Klarheit zu bekommen. Verlassen sollte er sich darauf nicht.

Erwähnenswert ist noch, dass die FAQ der Botschaft in Berlin für Russland weiterhin den 14. September 2026 nennt. Auch amtliche Seiten laufen der Rechtslage hinterher.

Häufige Fragen

Ist China visumfrei für Deutsche? Ja. Deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Reisepass reisen für bis zu 30 Tage je Einreise ohne Visum ein. Die Regelung läuft am 31. Dezember 2026 um 24:00 Uhr aus.

Braucht man für China ein Visum als Österreicher? Nein, unter denselben Bedingungen wie für Deutsche: gewöhnlicher Reisepass, höchstens 30 Tage, gedeckter Reisezweck.

Braucht man für China ein Visum als Schweizer? Nein. Die Schweiz steht in der Länderliste der Botschaft, ebenso Liechtenstein. Die EU-Mitgliedschaft spielt für die Befreiung keine Rolle.

Wie lange darf man visumfrei in China bleiben? 30 Kalendertage je Einreise, gerechnet ab dem Tag nach der Einreise. Der Ankunftstag zählt nicht mit.

Braucht man für einen Zwischenstopp in China ein Visum? Nein. Wer den abgegrenzten Bereich des Flughafens nicht verlässt, kann 24 Stunden bleiben. Darüber hinaus gibt es den 240-Stunden-Transit für 57 Länder. Er verlangt aber ein Anschlussticket in ein Drittland.

Wie lange muss der Reisepass bei der Einreise noch gültig sein? Für die Dauer des geplanten Aufenthalts. Eine Restgültigkeit von sechs Monaten wird für die Visumbefreiung nicht verlangt, auch wenn das vielfach behauptet wird. Reiseausweise, vorläufige und Notpässe sind ausgeschlossen.

Gilt die Visumbefreiung auch für Hongkong und Macau? Nein. Beide haben eine eigene Einreisekontrolle. Hongkong gewährt Deutschen, Österreichern, Schweizern und Liechtensteinern 90 Tage; Macau regelt das eigenständig.

Muss die Einreise vorher angemeldet werden? Bei einer Botschaft oder einem Konsulat nicht. Die Arrival Card kann vorab online ausgefüllt werden, ist aber auch am Grenzübergang oder auf Papier möglich. Und sie ist kostenlos.

Was gilt, wenn der Reisepass in China verloren geht? Der Einreisestempel ist damit weg, und ohne ihn lässt sich die Einreise nicht belegen. Die Grenzkontrolle prüft in diesem Fall Identität, Einreisedatensatz oder Verlustanzeige sowie die Bescheinigung der eigenen Botschaft in China. Stimmt alles und liegt keine Überschreitung der Frist vor, wird die Ausreise mit dem Ersatzdokument ermöglicht. Liegt eine Überschreitung vor, wird sie vorher geahndet.

Was passiert, wenn man länger als 30 Tage bleibt? Nach Artikel 78 des Ein- und Ausreisegesetzes droht eine Verwarnung, in schweren Fällen eine Geldbuße von 500 Yuan je Tag bis höchstens 10 000 Yuan oder Gewahrsam von fünf bis fünfzehn Tagen. Wer aus triftigem Grund länger bleiben muss, beantragt vorher bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizei ein Aufenthaltsdokument.

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