eSIM für China: was erlaubt ist und was verboten ist
Was Chinas Vorschriften über VPN und Roaming wirklich sagen, warum eine Roaming-eSIM die Sperren nicht sieht, und was ein eingebautes VPN daran ändert.
In diesem Artikel

Eine Reise-eSIM für China ist ein ausländischer Mobilfunkvertrag, der im chinesischen Netz zu Gast ist. Daraus ergibt sich alles Weitere: was sie darf, was sie sieht und was sie kostet. Die chinesischen Vorschriften richten sich nicht gegen eSIMs als Technik. Sie richten sich gegen einen bestimmten Weg ins Ausland. Wer diesen Unterschied kennt, versteht auch, warum manche Angebote ohne VPN auskommen und andere eines mitverkaufen.
Was das chinesische Recht tatsächlich verbietet
Die Suchvorschläge zu diesem Thema drehen sich auf Deutsch fast alle um zwei Wörter: erlaubt und verboten. Die Antwort steht in einem Text, der älter ist als das mobile Internet, und sie betrifft nicht die Karte im Telefon, sondern den Weg, den die Daten nehmen.
Die Vorschrift von 1996, die bis heute gilt
Artikel 6 der Vorläufigen Bestimmungen über die internationale Vernetzung von Computerinformationsnetzen, erlassen als Verordnung Nr. 195 des Staatsrats, legt fest, dass jede direkte internationale Verbindung über die Ein- und Ausgangskanäle der staatlichen öffentlichen Telekommunikationsnetze zu führen hat. Der zweite Satz ist der wichtigere: keine Einheit und keine Einzelperson darf eigene andere Kanäle einrichten oder benutzen. Verboten ist damit nicht der Zugang zum Ausland. Verboten ist der eigenmächtige Weg dorthin.
Was das Ministerium für Staatssicherheit 2025 gesagt hat
Am 10. November 2025 veröffentlichte das Ministerium für Staatssicherheit einen Beitrag zum Thema, den Xinhua und weitere staatliche Medien übernahmen. Deutlicher hat sich eine chinesische Behörde dazu lange nicht geäußert.
Die Geldbuße, die im Text steht
Artikel 14 derselben Verordnung sieht vor, dass die Sicherheitsbehörden die Verbindung unterbinden, eine Verwarnung aussprechen und ein Bußgeld von bis zu 15 000 Yuan verhängen können; unrechtmäßige Einnahmen werden eingezogen. Das sind nach heutigem Kurs gut 1 800 Euro. In der Praxis liegen dokumentierte Fälle weit darunter, und die Durchsetzung zielt überwiegend auf Anbieter und Verkäufer solcher Software. Bestätigte Fälle, in denen reine Nutzer belangt wurden, gibt es dennoch.
Drei Vorschriften, die ständig verwechselt werden
Ein großer Teil dessen, was auf Deutsch zu diesem Thema kursiert, beruht auf drei Texten, die etwas anderes regeln als das, wofür sie zitiert werden. Die Verwechslung ist folgenreich, weil sie in beide Richtungen führt: mal wird entwarnt, wo nichts zu entwarnen ist, mal wird gewarnt vor einem Gesetz, das es nicht gibt.
| Text | Richtet sich an | Regelt tatsächlich |
|---|---|---|
| Verordnung Nr. 195 des Staatsrats, Art. 6 und 14 | Einheiten und Einzelpersonen | eigenmächtige internationale Kanäle; bis 15 000 Yuan |
| MIIT-Rundschreiben 32 von 2017 | Telekommunikationsunternehmen | grenzüberschreitendes Geschäft ohne Lizenz |
| Verordnung Nr. 33 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, Art. 20 | Einheiten und Einzelpersonen | verbotene Inhalte und Angriffe auf Netze |
Das Rundschreiben 32 richtet sich an Unternehmen
Das MIIT-Rundschreiben vom 17. Januar 2017 wird regelmäßig als „Chinas VPN-Verbot“ zitiert. Adressiert ist es an die Telekommunikationsaufsichtsbehörden der Provinzen und an die Betreiber von Rechenzentren, Zugangsdiensten und Content-Delivery-Netzen. Der einschlägige Absatz untersagt, ohne Genehmigung Standleitungen oder VPN einzurichten oder anzumieten, um grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit zu betreiben. Am 14. Juli 2017 stellte das Ministerium gegenüber der Zeitung The Paper klar, ein Verbot von VPN-Diensten für Privatpersonen existiere nicht; gemeint seien Firmen ohne Lizenz.
Die Verordnung 33 betrifft Inhalte und Angriffe
Die Bußgeldstaffel, die in deutschsprachigen Texten am häufigsten auftaucht, stammt aus Artikel 20 der Verordnung Nr. 33 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit: bis 5 000 Yuan für Einzelpersonen, bis 15 000 Yuan für Organisationen. Sie bezieht sich auf die Artikel 5 und 6 derselben Verordnung, und die zählen verbotene Inhalte sowie Angriffe auf Netze auf. Das Überwinden der Sperren steht dort nicht.
Der Gesetzentwurf von 2026 ist kein Gesetz
Am 31. Januar 2026 legte das Ministerium für öffentliche Sicherheit einen Entwurf für ein Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Cyberkriminalität vor, sieben Kapitel, 68 Artikel; die Kommentierungsfrist endete am 2. März 2026. Verabschiedet ist er bis heute nicht. Die Bestimmung, die am ehesten VPN berührt, verbietet Werkzeuge zur Änderung von Netzadressen dort, wo damit die Klarnamenpflicht umgangen und massenhaft Konten angelegt werden. Wer liest, China ahnde künftig private VPN-Nutzung mit sechsstelligen Summen, ist einem Entwurf aufgesessen, und noch dazu einem falsch gelesenen.

Warum eine Roaming-eSIM die Sperren nicht sieht
Ich werde oft gefragt, ob man für China zwingend ein VPN braucht. Die ehrliche Antwort hängt an einer technischen Größe, die auf keiner Produktseite steht: daran, an welcher Stelle des Netzes die Daten ins offene Internet übergeben werden.
Wo die Daten das Netz verlassen
Ein Telefon im chinesischen Mobilfunknetz baut zwei getrennte Beziehungen auf. Die eine ist die Funkverbindung zum Mast vor Ort, die immer chinesisch ist. Die andere ist die Datenverbindung zum Paket-Gateway, und das kann im besuchten Netz stehen oder im Heimatnetz des Vertrags. Die Filterung greift dort, wo der Übergang ins offene Internet stattfindet. Steht dieser Punkt außerhalb des Festlands, läuft der Verkehr an der Filterung vorbei, ohne dass irgendetwas umgangen würde.
Home Routed und Local Break Out
Beide Varianten sind in den Roaming-Richtlinien der GSMA beschrieben, dem Branchenverband der Mobilfunkbetreiber. Das Dokument IR.88 behandelt in Abschnitt 7.2 die Home-Routed-Architektur und in Abschnitt 7.3 die Local-Break-Out-Architektur; beim Home Routing liegt das Paket-Gateway im Heimatnetz. Reise-eSIM-Anbieter arbeiten in aller Regel nach diesem Muster, weil Abrechnung und Aufsicht so beim eigenen Netz bleiben.
Warum das kein Umgehen ist
Damit lässt sich die Rechtsfrage sauber beantworten. Die Funkverbindung stammt vom lizenzierten chinesischen Betreiber, der Übergang ins Ausland läuft über dessen eigenes internationales Gateway im Rahmen eines Roaming-Abkommens. Einen eigenen Kanal richtet dabei niemand ein, und genau darauf zielt Artikel 6 ab. Eine chinesische Behörde hat sich zu Roaming-Verkehr und Filterung allerdings nie ausdrücklich geäußert. Der Text erfasst den Fall nicht, und das ist etwas anderes als eine Erlaubnis.
| Verbindung | Übergang ins offene Internet | Filterung greift |
|---|---|---|
| Chinesische SIM oder chinesischer Tarif | Festland | ja |
| WLAN im Hotel, Café, Flughafen | Festland | ja |
| Reise-eSIM mit Home Routing | Heimatnetz des Anbieters | nein |
| VPN über eine chinesische Verbindung | Festland, verschlüsselt hindurch | wird aktiv gesucht |

Was die Anbieter sagen, und was sie nicht sagen
Die Formulierungen der Anbieter sind erstaunlich vorsichtig, sobald man sie neben ihre Werbung legt. Was sie zusichern, ist ein Ergebnis. Was sie offenlassen, ist der Weg dorthin.
Die Formulierung von Airalo
Auf seiner Hilfeseite beantwortet Airalo die Frage nach dem VPN mit einem klaren Nein und schreibt, der Verkehr laufe über sichere Gateways außerhalb des chinesischen Festlands. Welche Gateways das sind und über welche Netze sie erreicht werden, steht dort nicht. Genannt wird einzig die Einschränkung, dass dies für die Daten der eSIM gilt und nicht für das WLAN des Hotels. Das ist korrekt und wird selten dazugesagt.
Was auf der Rechnung steht
Die China-Tarife von Airalo laufen über China Unicom und sind reine Datentarife. Am 18. September 2026 nannte die Seite für unbegrenztes Datenvolumen 10,50 € für drei Tage, 17,00 € für fünf, 24,00 € für sieben, 31,50 € für zehn, 43,50 € für fünfzehn und 61,50 € für dreißig Tage. Das sind die Angaben des Anbieters zum Stichtag, nicht überprüfte Preise: bei eSIM-Tarifen gibt es keine zweite unabhängige Quelle, an der sich ein Betrag gegenprüfen ließe.
Was keine Vergleichsseite erwähnt
Diese Beträge gelten für eine Anfrage aus Europa in Euro. Dieselbe Produktseite zeigt andere Zahlen, wenn Währung und Herkunftsland der Anfrage andere sind. Jede Tabelle, die eSIM-Preise ohne Angabe von Datum, Währung und Abfrageland nebeneinanderstellt, vergleicht deshalb Dinge, die nicht vergleichbar sind.
eSIM mit eingebautem VPN
Im deutschsprachigen Raum ist „eSIM mit integriertem VPN“ eine eigene Produktkategorie geworden, samt passender Suchanfragen. Sie verkauft die Lösung für ein Problem, das eine Roaming-eSIM bereits nicht hat, und bringt dabei etwas zurück ins Gepäck, das ohne sie draußen geblieben wäre.
Was da gebündelt wird
Gebündelt werden zwei getrennte Produkte: ein Datentarif und ein Abonnement für einen VPN-Dienst. Technisch bleibt beides getrennt; die eSIM transportiert, der VPN-Client verschlüsselt. Gekauft wird es als ein Paket, beworben wird es als eine Eigenschaft der Karte. Eine Karte, deren Verkehr ohnehin im Heimatnetz ins offene Internet übergeht, braucht die zweite Hälfte dieses Pakets nicht.
Was es an der Rechtslage ändert
Der Roaming-Verkehr läuft über den lizenzierten Kanal des chinesischen Betreibers. Ein VPN-Tunnel über eine chinesische Verbindung ist genau der eigenmächtige Weg, den Artikel 6 benennt, und genau das, wovor die Mitteilung vom November 2025 warnt. Wer beides bündelt, kauft zum unbedenklichen Teil die Frage dazu, die er sich mit dem unbedenklichen Teil allein erspart hätte.
Wann es trotzdem seinen Platz hat
Es gibt Gründe, ein VPN dennoch dabeizuhaben. Wer beruflich auf Firmenressourcen zugreift, tut das ohnehin über den Unternehmenszugang, und für Firmenzwecke ist der genehmigte Weg vorgesehen. Wer im Hotel-WLAN arbeitet, bewegt sich wieder hinter der Filterung. Diese Fälle sind real; sie sprechen für eine bewusste Entscheidung und gegen ein fertiges Bündel.
Warum eine Reise-eSIM keine chinesische Nummer gibt
Die zweite große Fragengruppe auf Deutsch dreht sich um die Telefonnummer. Hier wird eine Reise-eSIM regelmäßig überschätzt, und der Grund dafür ist kein technischer.
Daten und Nummer sind zwei Dinge
Alle gängigen Reise-eSIM für China sind reine Datenprodukte. Sie transportieren Datenverkehr und nichts sonst: keine chinesische Rufnummer, keine SMS an einer chinesischen Nummer, keine Anrufe im chinesischen Netz. Was über Daten läuft, läuft trotzdem, von Messenger-Telefonie bis zu jeder App, die ohne Mobilfunknummer auskommt.
Was eine chinesische Nummer verlangt
Eine chinesische Rufnummer ist an eine Identität gebunden. Der Erlass Nr. 25 des Industrie- und Informationsministeriums schreibt seit dem 1. September 2013 vor, dass der Betreiber vor Freischaltung ein Ausweisdokument sieht und Art, Name, Nummer und Anschrift erfasst; bei Ausländern ist der Reisepass ausdrücklich genannt. Ohne Dokument keine Freischaltung. Das führt in eine Filiale wie die oben abgebildete, mit Pass, und nicht in einen App-Store.
Was ohne chinesische Nummer trotzdem läuft
Die verbreitete Annahme, ohne chinesische Nummer sei der Alltag versperrt, trifft 2026 nicht mehr zu. Die großen Bezahl-Apps akzeptieren ausländische Rufnummern bei der Registrierung, und die Bahnbuchung läuft über den Reisepass. Wenn ein Bestätigungs-SMS aus China nicht ankommt, liegt das häufig am Heimatnetz, dessen Spam-Filter chinesische Absender aussortiert, und nicht an der eSIM.
Was nirgends dokumentiert ist
Zwei Lücken bleiben, und sie gehören in einen Text, der sich auf Quellen beruft, ebenso hinein wie das Belegte.
Keine Stellungnahme zum Roaming-Verkehr
Keine veröffentlichten Fälle mit Touristen
Ebenso wenig ist ein Fall veröffentlicht, in dem ein ausländischer Tourist allein wegen privater VPN-Nutzung belangt worden wäre. Das Fehlen veröffentlichter Fälle ist allerdings keine Zusage. Bei Ausländern kommen mögliche Folgen für Visum und Aufenthaltstitel hinzu, die eine Geldbuße allein nicht abbildet.

Vor der Abreise
Vier Handgriffe entscheiden darüber, ob die Verbindung nach der Landung steht. Alle vier gehören vor den Abflug, weil sie danach schwerer nachzuholen sind.
Vor dem Abflug installieren
Das Profil einer eSIM wird über eine bestehende Internetverbindung heruntergeladen. Wer das erst nach der Landung versucht, braucht dafür eine Verbindung, die er gerade nicht hat. Installieren lässt sich das Profil zu Hause, aktivieren meist erst bei der Einbuchung vor Ort. Wer ohne Visum einreist, findet die Bedingungen dafür unter China visumfrei.
Prüfen, worauf das Gerät sich einbucht
Nach der Landung lohnt ein Blick in die Netzeinstellungen, ob tatsächlich das Profil der Reise-eSIM aktiv ist und nicht eine zweite Karte oder ein automatisch gewähltes Netz. Datenroaming muss für dieses Profil eingeschaltet sein, sonst bleibt die Verbindung aus, obwohl alles korrekt installiert ist.
Eine zweite Möglichkeit bereithalten
Es gibt dokumentierte Fälle, in denen sich eine eSIM im chinesischen Netz gar nicht erst einbuchte. Ein zweites Profil eines anderen Anbieters kostet wenig und erspart die Suche nach einer Lösung in dem Moment, in dem man keine Verbindung hat, um zu suchen.
Häufige Fragen
Ist eine eSIM in China erlaubt? Ja. Die Vorschriften betreffen den Weg ins Ausland, nicht die Bauform der Karte. Eine Reise-eSIM bucht sich über ein Roaming-Abkommen in ein lizenziertes chinesisches Netz ein, und das ist der reguläre Kanal.
Ist ein VPN in China verboten? Artikel 6 der Verordnung Nr. 195 untersagt das Einrichten und Benutzen eigener internationaler Kanäle; Artikel 14 sieht dafür bis zu 15 000 Yuan vor. Das Ministerium für Staatssicherheit stellte im November 2025 fest, bereits die Nutzung verstoße gegen geltendes Recht. Die Durchsetzung richtet sich überwiegend gegen Anbieter und Verkäufer, bestätigte Fälle gegen Nutzer gibt es aber.
Funktioniert eine eSIM in China ohne VPN? Bei Anbietern, deren Verkehr im Heimatnetz ins offene Internet übergeht, ja. Die Filterung greift dort, wo die Daten das Netz verlassen, und dieser Punkt liegt dann außerhalb des Festlands. Für das Hotel-WLAN gilt das nicht.
Welche eSIM funktioniert in China? Maßgeblich ist, ob der Anbieter den Verkehr über sein eigenes Netz ausleitet oder einen chinesischen Tarif weiterverkauft. Im zweiten Fall endet der Verkehr hinter der Filterung. Die Produktseite nennt das selten; der Hinweis auf Zugriff ohne VPN ist der brauchbarste Anhaltspunkt.
Bekomme ich mit einer eSIM eine chinesische Telefonnummer? Nein. Die gängigen Reise-eSIM sind reine Datentarife. Eine chinesische Rufnummer verlangt nach dem Erlass Nr. 25 ein vorgelegtes Ausweisdokument, bei Ausländern den Reisepass, und wird beim Betreiber eingerichtet.
Was kostet eine eSIM für China? Airalo nannte am 18. September 2026 für unbegrenzte Daten über China Unicom 10,50 € für drei Tage und 61,50 € für dreißig. Diese Beträge gelten für eine Anfrage aus Europa in Euro; Währung und Herkunftsland verändern die Anzeige.
Funktionieren Google und Gmail mit einer Reise-eSIM? Über den Datenverkehr einer Roaming-eSIM mit Home Routing sind sie erreichbar, weil die Anfragen nicht durch die Filterung laufen. Sobald dasselbe Gerät im Hotel-WLAN hängt, gilt wieder die Filterung des Festlands.
Was ist mit WhatsApp? Dasselbe Prinzip: WhatsApp läuft über Daten, und über eine ausgeleitete Roaming-Verbindung bleibt es erreichbar. Für die erstmalige Einrichtung mit SMS-Code kann das Heimatnetz zum Hindernis werden, dessen Filter Nachrichten aus China aussortiert.
Gilt das auch für Hongkong und Macau? Dort greift die Filterung des Festlands nicht, die Frage stellt sich also gar nicht. Zu beachten ist nur, ob der gebuchte Tarif Hongkong und Macau überhaupt abdeckt: beide zählen bei den meisten Anbietern als eigene Ziele.
Brauche ich eine eSIM mit eingebautem VPN? Für den Zugriff auf gesperrte Dienste nicht, sofern der Anbieter den Verkehr ausleitet. Das gebündelte VPN bringt eine rechtliche Frage zurück, die sich mit reinem Roaming nicht stellt. Wer ein VPN aus beruflichen Gründen braucht, trifft diese Entscheidung besser getrennt vom Datentarif.